Als Biergarten bezeichnet man einen besonderen Typ einer Gartenwirtschaft. Der Ursprung dieser Einrichtungen (im klassischen Sinne) ist in Bayern zu finden. Häufig wird der Begriff „Biergarten“ auch generell für gastronomische Einrichtungen im Freien verwendet.

In Österreich ist der Begriff „Gastgarten“ gebräuchlich, vor allem in Franken die Bezeichnung Bierkeller, bzw. „auf dem Bierkeller“. Dies wird auch durch die Namen vieler Biergärten deutlich, wie zum Beispiel Hofbräukeller, Löwenbräukeller oder Augustinerkeller.

Charakteristisch für einen traditionellen bayrischen Biergarten ist der Ausschank von Bier sowie das Recht des Gastes, auch selbst mitgebrachte Speisen zu verzehren, wenn er auf das angebotene – meist auch deftige – Essen verzichten will. Weiterhin sind Bäume und Holzbestuhlung Kennzeichen eines Biergartens, idealerweise gehören auch eine Kiesfläche und Bänke (Biergarnitur) dazu.

„Der typische bayerische Biergarten ist eine Gaststätte bzw. der im Freien gelegene Teil einer solchen, deren Betrieb im wesentlichen auf Schönwetterperioden während der warmen Jahreszeit beschränkt ist. Das Erfordernis des Gartencharakters verlangt eine Situierung des Betriebs im Grünen, jedenfalls im Freien. Das Idealbild des Biergartens ermöglicht, unter großen Bäumen im Schatten zu sitzen. Insoweit bestehende Defizite können durch kleinere Anpflanzungen innerhalb der Anlage nur beschränkt kompensiert werden. Der Gartencharakter wird entweder durch eine auf dem Betriebsgelände selbst in erheblichem Umfang vorhandene Bepflanzung oder durch eine in der Umgebung in erheblichem Umfang vorhandene Bepflanzung bestimmt. Entscheidend ist das Gesamtbild der Anlage.“ Auszug aus der Begründung zur Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999